Sachstand Verbesserung der Liegenschaftskarte im Ortskern Melaune

Anhand der sogenannten Fortführungsrisse hat das Vermessungsbüro Kurtze eine digitale Karte erstellt. Anhand dieser Vorlage sind seit zwei Monaten Vermesser im Ortskern unterwegs. Aufgemessen wurden/werden u.a. markante Punkte, wie Hausecken, Zäune etc. Anfang Mai setze das Vermessungsbüro zur besseren Erfassung zusätzlich eine Drohne ein, die etwa eine halbe Stunde über die entsprechenden Flächen flog. Das entstandene Luftbild wurde bereits mit der Karte abgeglichen.

Es kann nun festgestellt werden, ob sich das Luftbild mit den errechneten Flächen decken oder wo sie sich überlagern.

Nichtauffindbare Grenzpunkte werden neu berechnet. Danach gibt es einen Entwurf, wo sie hinkommen könnten. Alte Fortführungsrisse werden anhand der neuen Aufmessung angepasst.

Ende August ist das Ergebnis komplett.

Angedacht ist eine Auswertung spätestens im Oktober in Form einer Präsentation in der Alten Wassermühle in Melaune.

Exkurs in die Geschichte.

Vom Vermessungsbüro Kurtze wurden Unterlagen gesichtet und verwertbares Material verwendet, die teilweise bis 1820 zurück reichen. Damals war es nicht als wichtig erachtet, wer wie viel Land um sein Haus besaß. Von Bedeutung waren Feld-, Wald und größerer Flurbesitz. Besteuert wurde nämlich nach der Fläche.

Übrig geblieben sind die Dorfkerne, die in der Vermessersprache Ungetrennte Hofräume genannt werden. Sie waren nachranging und wurden erst sehr viel später aufgeteilt.

Hierzu habe ich eine Publikation unter dem Namen „Geschichte der Leiter der preußischen Katasterämter“ von Helmut Meyer, Syke gefunden (nachfolgend kursiv und ausführlich unter: www.dvw.de/sites/default/files/benutzer_4177/Preu%C3%9Fen-Geschichte%20KA-Leiter.pdf

Einige Auszüge daraus erläutern die steinige, komplexe und langwierige Entwicklung des Katasterwesens.

Mit dem Gesetz vom 21. Mai 1861 wurde ein alle Liegenschaften umfassendes Grundsteuerkataster im preußischen Staat begründet, das dann am 1. Januar 1865 eingeführt wurde. Als Muster für dieses Gesetz diente das im Jahre 1835 fertig gestellte, aber erst durch das Gesetz vom 21. Januar 1839 in Kraft getretene Kataster in den Provinzen Rheinland und Westfalen.

Erst rund 50 Jahre nach der Absichtserklärung, wurde die gesetzliche Grundlage für die Einführung einer allgemeinen Grundsteuer in den östlichen Provinzen Preußens (Preußen, Posen, Pommern, Brandenburg, Schlesien, Sachsen-Anhalt) und einer allgemeinen Gebäudesteuer geschaffen. Die oberste Leitung für alle Arbeiten hatte der Finanzminister. Zur Koordinierung aller Einschätzungsarbeiten wurde im Finanzministerium eine besondere Abteilung mit dem Namen Centraldirektion zur Regelung der Grundsteuer gebildet. Daneben wurde noch eine Centralkommission gebildet, für jeden Regierungsbezirk eine Bezirkskommission und für jeden Kreis, dem ein Landrat vorstand, eine Veranlagungskommission.

Für die Ausführung der geometrischen Arbeiten war der jeweilige Bezirkskommissar zuständig, dem zu seiner Unterstützung Feldmesser und geeignete Vermessungsgehilfen als Assistenten zugeteilt wurden. Die Arbeiten sollten in einem Zeitraum von 3½ Jahren abgeschlossen sein, damit die neue Veranlagung zum 1. Januar 1865 wirksam werden konnte. Anzulegen war ein Kataster, das zur gleichmäßigen Verteilung der Grundsteuer geeignet war.

Bei der äußerst knapp bemessenen Zeit war das zu schaffende Grundsteuerkataster nicht auf die Grundlage einer allgemeinen Neuvermessung zu stellen. Deshalb wurden alle vorliegenden Kartenwerke, namentlich Forst-, Separations- und Gutskarten, herangezogen und auf ihre Brauchbarkeit überprüft. Das Ergebnis war, dass nur für 15,7 % der Gesamtfläche der sechs östlichen Provinzen eine Neuvermessung notwendig war.

Dies waren ein gangbarer und gleichzeitig auch der wirtschaftlichste Weg. Auf Anforderungen, die später im Laufe der Jahre und Jahrzehnte an das Kataster gestellt wurden, war das ursprüngliche Kataster nicht ausgelegt.

Unklar ist noch, ob die Vermesser von damals wirklich vor Ort waren, um die Grundstücke zu vermessen oder ob das von ihrem Kämmerchen aus geschah. Letzteres würde die Ungenauigkeiten begründen, die bis heute immer noch bestehen.

Ebenso würde das die Insel- und Zwischenflächen im Ortskern Melaune erklären.

Welch unermesslich große Aufgabe die Einrichtung eines Katasters in den westlichen und östlichen Provinzen war, soll anhand einiger Auszüge aus alten Schriftstücken belegt werden:

Für die sechs östlichen Provinzen - einer Fläche von 88,9 Millionen Morgen (= 22,2 Millionen ha) - mussten Katasterkarten und Einschätzungsregister, für die westlichen Provinzen - einer Fläche von 18,4 Millionen Morgen (4,2 Millionen ha) - unter Benutzung des vorhandenen Katasters neue Einschätzungsregister aufgestellt werden. (1 preußischer Morgen = 0,2553 ha). Diese gewaltige Arbeit musste in einem Zeitraum von drei Jahren bewältigt werden. Dafür stand jedoch ausgebildetes Personal nur in geringem Umfang zur Verfügung.

In den östlichen Provinzen wurden für diese Arbeiten alle Feldmesser, die bei den Auseinandersetzungsbehörden (zuständige Kommissionen für Gemeinheitsteilungen, Verkoppelungen, Separationen und Reallastenablösungen) irgendwie entbehrlich waren, eingesetzt. Ergänzt wurde der Personalkörper um die Feldmesser, die in den westlichen Provinzen zur Verfügung standen. So kamen am 1. Oktober 1861 in den östlichen Provinzen 704 Feldmesser, 440 Gehilfen und 117 Zöglinge, insgesamt 1.261 Personen, zum Einsatz. Und zum 1. Januar 1864 wurde dieses Personal auf 792 Feldmesser, 1.656 Gehilfen und 307 Zöglinge aufgestockt, also auf insgesamt 2.755 Personen. Welche organisatorische Leistung damit verbunden war, ist aus heutiger Sicht nur noch schwer nachvollziehbar. Insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass neben des immensen Arbeitsumfanges parallel dazu die kurzfristigen Schulungen und Einweisungen von vielen Arbeitskräften zwingend geboten waren.

Möglicherweise können weitere verwendbare Details zu Tage gebracht werden. Es handelt sich dabei um die Jahre zwischen 1820 und 1866. Herr Pfeiffer (Sachgebietsleiter LK GR) hatte die Idee, in Katasterakten in Breslau zu forschen. Die Unterlagen, die im einstigen, unserem Zuständigkeitsbereich von Liegnitz lagerten, sind mittlerweile dorthin gewandert.

Es bleibt spannend…

Den genauen Ablauf des Verfahrens erläutert folgende Präsentation >>

Sven Koch

Ortsvorsteher Döbschütz/Melaune/Prachenau