Sachstand
Verbesserung der Liegenschaftskarte im Ortskern
Melaune
Anhand der sogenannten
Fortführungsrisse hat das
Vermessungsbüro Kurtze eine digitale Karte erstellt. Anhand dieser Vorlage sind
seit zwei Monaten Vermesser im Ortskern unterwegs. Aufgemessen wurden/werden
u.a. markante Punkte, wie Hausecken, Zäune etc. Anfang Mai setze das
Vermessungsbüro zur besseren Erfassung zusätzlich eine Drohne ein, die etwa eine
halbe Stunde über die entsprechenden Flächen flog. Das entstandene Luftbild
wurde bereits mit der Karte abgeglichen.
Es kann nun festgestellt werden,
ob sich das Luftbild mit den errechneten Flächen decken oder wo sie sich
überlagern.
Nichtauffindbare Grenzpunkte
werden neu berechnet. Danach gibt es einen Entwurf, wo sie hinkommen könnten.
Alte Fortführungsrisse werden anhand
der neuen Aufmessung angepasst.
Ende August ist das Ergebnis
komplett.
Angedacht ist eine Auswertung
spätestens im Oktober in Form einer Präsentation in der Alten Wassermühle in
Melaune.
Exkurs in die Geschichte.
Vom Vermessungsbüro Kurtze wurden
Unterlagen gesichtet und verwertbares Material verwendet, die teilweise bis 1820
zurück reichen. Damals war es nicht als wichtig erachtet, wer wie viel Land um
sein Haus besaß. Von Bedeutung waren Feld-, Wald und größerer Flurbesitz.
Besteuert wurde nämlich nach der Fläche.
Übrig geblieben sind die
Dorfkerne, die in der Vermessersprache
Ungetrennte Hofräume genannt werden. Sie waren nachranging und wurden erst
sehr viel später aufgeteilt.
Hierzu habe ich eine Publikation
unter dem Namen „Geschichte der Leiter der preußischen Katasterämter“ von Helmut
Meyer, Syke gefunden (nachfolgend kursiv und ausführlich unter:
www.dvw.de/sites/default/files/benutzer_4177/Preu%C3%9Fen-Geschichte%20KA-Leiter.pdf
Einige Auszüge daraus erläutern
die steinige, komplexe und langwierige Entwicklung des Katasterwesens.
Mit dem Gesetz vom 21. Mai 1861 wurde ein
alle Liegenschaften umfassendes Grundsteuerkataster im preußischen Staat
begründet, das dann am 1. Januar 1865 eingeführt wurde. Als Muster für dieses
Gesetz diente das im Jahre 1835 fertig gestellte, aber erst durch das Gesetz vom
21. Januar 1839 in Kraft getretene Kataster in den Provinzen Rheinland und
Westfalen.
Erst rund 50 Jahre nach der
Absichtserklärung, wurde die gesetzliche Grundlage für die Einführung einer
allgemeinen Grundsteuer in den östlichen Provinzen Preußens (Preußen, Posen,
Pommern, Brandenburg, Schlesien, Sachsen-Anhalt) und einer allgemeinen
Gebäudesteuer geschaffen. Die oberste Leitung für alle Arbeiten hatte der
Finanzminister. Zur Koordinierung aller Einschätzungsarbeiten wurde im
Finanzministerium eine besondere Abteilung mit dem Namen Centraldirektion zur
Regelung der Grundsteuer gebildet. Daneben wurde noch eine Centralkommission
gebildet, für jeden Regierungsbezirk eine Bezirkskommission und für jeden Kreis,
dem ein Landrat vorstand, eine Veranlagungskommission.
Für die Ausführung der geometrischen
Arbeiten war der jeweilige Bezirkskommissar zuständig, dem zu seiner
Unterstützung Feldmesser und geeignete Vermessungsgehilfen als Assistenten
zugeteilt wurden. Die Arbeiten sollten
in einem Zeitraum von 3½ Jahren abgeschlossen sein, damit die neue
Veranlagung zum 1. Januar 1865 wirksam werden konnte. Anzulegen war ein
Kataster, das zur gleichmäßigen Verteilung der Grundsteuer geeignet war.
Bei der äußerst knapp bemessenen Zeit war
das zu schaffende Grundsteuerkataster nicht auf die Grundlage einer allgemeinen
Neuvermessung zu stellen. Deshalb wurden alle vorliegenden Kartenwerke,
namentlich Forst-, Separations- und Gutskarten, herangezogen und auf ihre
Brauchbarkeit überprüft. Das Ergebnis war, dass nur für 15,7 % der Gesamtfläche
der sechs östlichen Provinzen eine Neuvermessung notwendig war.
Dies waren ein gangbarer und gleichzeitig
auch der wirtschaftlichste Weg. Auf Anforderungen, die später im Laufe der Jahre
und Jahrzehnte an das Kataster gestellt wurden, war das ursprüngliche Kataster
nicht ausgelegt.
Unklar ist noch, ob die Vermesser
von damals wirklich vor Ort waren, um die Grundstücke zu vermessen oder ob das
von ihrem Kämmerchen aus geschah. Letzteres würde die Ungenauigkeiten begründen,
die bis heute immer noch bestehen.
Ebenso würde das die Insel- und
Zwischenflächen im Ortskern Melaune erklären.
Welch unermesslich große Aufgabe die
Einrichtung eines Katasters in den westlichen und östlichen Provinzen war, soll
anhand einiger Auszüge aus alten Schriftstücken belegt werden:
Für die sechs östlichen Provinzen - einer
Fläche von 88,9 Millionen Morgen (= 22,2 Millionen ha) - mussten Katasterkarten
und Einschätzungsregister, für die westlichen Provinzen - einer Fläche von 18,4
Millionen Morgen (4,2 Millionen ha) - unter Benutzung des vorhandenen Katasters
neue Einschätzungsregister aufgestellt werden. (1 preußischer Morgen = 0,2553
ha). Diese gewaltige Arbeit musste in einem Zeitraum von drei Jahren bewältigt
werden. Dafür stand jedoch ausgebildetes Personal nur in geringem Umfang zur
Verfügung.
In den östlichen Provinzen wurden für
diese Arbeiten alle Feldmesser, die bei den Auseinandersetzungsbehörden
(zuständige Kommissionen für Gemeinheitsteilungen, Verkoppelungen, Separationen
und Reallastenablösungen) irgendwie entbehrlich waren, eingesetzt. Ergänzt wurde
der Personalkörper um die Feldmesser, die in den westlichen Provinzen zur
Verfügung standen. So kamen am 1. Oktober 1861 in den östlichen Provinzen 704
Feldmesser, 440 Gehilfen und 117 Zöglinge, insgesamt 1.261 Personen, zum
Einsatz. Und zum 1. Januar 1864 wurde dieses Personal auf 792 Feldmesser, 1.656
Gehilfen und 307 Zöglinge aufgestockt, also auf insgesamt 2.755 Personen. Welche
organisatorische Leistung damit verbunden war, ist aus heutiger Sicht nur noch
schwer nachvollziehbar. Insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass neben des
immensen Arbeitsumfanges parallel dazu die kurzfristigen Schulungen und
Einweisungen von vielen Arbeitskräften zwingend geboten waren.
Möglicherweise können weitere
verwendbare Details zu Tage gebracht werden. Es handelt sich dabei um die Jahre
zwischen 1820 und 1866. Herr Pfeiffer (Sachgebietsleiter LK GR) hatte die Idee,
in Katasterakten in Breslau zu forschen. Die Unterlagen, die im einstigen,
unserem Zuständigkeitsbereich von Liegnitz lagerten, sind mittlerweile dorthin
gewandert.
Es bleibt spannend…
Sven Koch
Ortsvorsteher Döbschütz/Melaune/Prachenau